EU Verordnung 2019/33 Anhang III Teil B (Auszug)

Trocken (seco, dry, sec, secco…)

Wenn der Zuckergehalt folgende Werte nicht überschreitet:
— 4 g/l oder
— 9 g/l, sofern der in Gramm je Liter Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens um 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt.

Halbtrocken (semiseco, medium dry, demi-sec, abboccato…)

Wenn der Zuckergehalt die zulässigen Höchstwerte überschreitet, aber nicht höher ist als
— 12 g/l oder
— 18 g/l, sofern der in Gramm je Liter Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens um 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt.

Lieblich (semidulce, medium, medium sweet, moelleux, amabile…)

Wenn der Zuckergehalt die zulässigen Höchstwerte überschreitet, aber nicht mehr als 45 g/l beträgt.

Süß (dulce, sweet, doux, dolce…)

Wenn der Zuckergehalt mindestens 45 g/l beträgt.